Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter
Rentenleistungen aus staatlich geförderten Rentenversicherungsverträgen wie der betrieblichen Altersvorsorge werden in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Dabei gilt ein Sockelfreibetrag von 100 EUR, zudem werden 30 % der den Sockelbeitrag übersteigenden Rentenleistungen freigestellt. Der gesamte Freibetrag ist auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII gedeckelt (in 2023: 251,00 EUR monatlich).
Beispiel:
Die Betriebsrente beträgt 700 EUR, der Freibetrag liegt dann bei 280 EUR.
Sockelfreibetrag: 100 EUR
Zzgl. 30 % von 600 EUR = 180 EUR + 100 EUR - > 280 EUR
Kappung auf Regelbedarfsstufe 1 = 251 EUR
Somit sind 449 EUR (700 EUR – 251 EUR) als Betriebsrente anzurechnen.
Der Freibetrag gilt ab sofort und auch für bereits laufende Renten!